Promotionsausschuss

Der Promotionsausschuss entscheidet in Verfahrensangelegenheiten, insbesondere über die Zulassung zum Promotionsverfahren, über die Annahme als Doktorand*in, setzt die Prüfungskommission ein und bestellt deren Vorsitzende*n, die Betreuer*innen und die Referent*innen.

Dem Promotionsausschuss gehören an: der/die Dekan*_in oder sein*e Stellvertreter*in als Vorsitzende*r; drei hauptamtliche Professor*innen, ein*e promovierte*r wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in und ein*e Studierende*r mit beratender Stimme. Die Mitglieder des Promotionsausschusses werden vom Fachbereichsrat bestellt.

Mitglieder des Promotionsausschusses

Name Funktion Kontakt
Prof. Dr. Michael Reggelin Vorsitz
Prof. Dr. Markus Busch
Prof. Dr. Rolf Schäfer
Prof. Dr. Jörg J. Schneider
Dr.-Ing. Hans-Jürgen Bär
Philipp Pfeifer