Frauenfördermittel

Allen Fachbereichen werden finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, um Frauen als unterrepräsentierte Gruppe in der Wissenschaft zu fördern. Die Gleichstellungsbeauftragten sind damit betraut, diese Anträge zu prüfen und mit Zustimmung des Dekans, bzw. der Dekanin Mittel zu vergeben. Förderungsfähig können ganz verschiedene Projekte sein; von Fortbildungen über studentische Initiativen bis hin zur Ausrichtung von Tagungen. Antragsberechtigt sind alle Mitglieder des Fachbereichs (administrativ-technisch, professoral, studentisch, wissenschaftlich).

Frauenfördermittel sind Gelder, die an der TU-Darmstadt zentral bereitgestellt und entsprechend des jeweiligen Erfolgs in der Frauenförderung (gemessen an den Zielen des Frauenförderplans der TU Darmstadt) an die Fachbereiche verteilt werden. Diese können die Gelder für frauenfördernde Maßnahmen wie die

  • Realisierung von Chancengleichheit zwischen allen Geschlechtern,
  • Verbesserung der Studien-, Forschungs- und Arbeitsbedingungen von Frauen
  • Erhöhung des Frauenanteils in natur- und ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen,
  • Förderung von Frauen in Wissenschaft und Technik,
  • Förderung von Netzwerken unter Frauen

verausgaben. Ziel sind eine Gewinnung von Menschen marginalisierter Geschlechter für die Chemie sowie ein Halten dieser am Fachbereich. Der Einsatz von Frauenfördermitteln soll dazu beitragen, (historische) Benachteiligung und Diskriminierung zu kontern und ein geschlechtergerechtes Klima am Fachbereich zu fördern.

Frauenfördermittel können daher in begrenztem Maße (in der Regel max. 500 €) zur Individualförderung im engen Zusammenhang mit dem Studium oder der beruflichen Tätigkeit, besonders aber zur Verbesserung des Stands von Frauen am Fachbereich und in der Wissenschaft im Allgemeinen eingesetzt werden.

Die ungleiche Förderung bestimmter Geschlechter ist in Ansehung einer bestehenden Benachteiligung in Feldern starker Unterrepräsentanz gerechtfertigt (vgl. §5 AGG und Gleichstellungs- & Diversitätskonzept des Fachbereichs).

Während Männer von diesen Zwecken aufgrund ihrer historischen Besserstellung explizit ausgenommen sind, können Menschen mit Geschlechtsidentitäten, die weder männlich noch weiblich sind, ebenfalls mit Frauenfördermitteln gefördert werden.

Das Gleichstellungsteam des Fachbereichs Chemie setzt sich für ein möglichst inklusives Miteinander am Fachbereich und in der Wissenschaft ein. Gern würde das Team im Geiste einer breiten Diversitätssensibilität auch Zwecke fördern, die nicht explizit mit Geschlecht zu tun haben und dazu beitragen würden, Benachteiligungen jedweder Art abzubauen.

Wir möchten alle Fachbereichsmitglieder dazu ermutigen, auch Anträge, die zu einer Verbesserung der allgemeinen Lage am Fachbereich beitragen, im Sinne der Bewilligbarkeit von Frauenfördermitteln zu formulieren und/ oder Rücksprache mit dem Team zu halten, um Möglichkeiten dafür oder sonstige Finanzierungsoptionen zu identifizieren.

Frauenfördermittel können für verschiedene Zwecke verwendet werden, die einer Verbesserung der Lage von Frauen am Fachbereich und für ihre weitere Karriere zugute kommen.

Beispiele für mögliche Verwendungszwecke sind:

  • Werbemaßnahmen, um die Anzahl der Studentinnen im Fachbereich zu steigern
  • Förderung von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • Organisation von Seminaren und Veranstaltungen
  • Förderung von Netzwerk-Aktivitäten
  • Finanzierung von studentischen Hilfskräften für frauenfördernde Initiativen und Projekte sowie für den Umgang mit Gefahrstoffen im Labor während Schwangerschaften
  • Kinderbetreuung während fachlicher Veranstaltungen unter aktiver Beteiligung

Sollte der Zweck, der Ihnen vorschwebt, nicht in dieser Liste auftauchen, kontaktieren Sie uns gern oder stellen nichtsdestotrotz einen Antrag; wir freuen uns über jedes Engagement, das wir unterstützen können.

  • Reisekosten und Teilnahmegebühren für Frauenförderprogramme, Netzwerkveranstaltungen, weiterqualifizerende Fortbildungen außerhalb der Stellenbeschreibung und (studentische wie berufliche) Konferenzen
  • Anschaffung von Informations- und Aufklärungsmaterialien
  • Aufwandsentschädigung für studentisches Mentoring an Schulen
  • Entlohnung für studentische Hilfskraft in Gleichstellungsinitiativen
  • Honorar für Workshop-Leitung Chancengerechtigkeit
  • Gebühren für Deutsch-Sprachkurse
  • Schulung für angehende Ersthelfer*innen für psychische Gesundheit

Eine noch ausführlichere Darstellung der Rahmenbedingungen für die Verausgabung von Frauenfördermitteln finden sich in den Handreichungen des zentralen Gleichstellungsbüros.

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Anträge auf Zuschüsse aus den Frauenfördermitteln können vor der Verausgabung, bzw. vor einer Veranstaltung per E-Mail an die Gleichstellungsbeauftragten gestellt werden. Nutzen Sie dafür gern unten stehendes Formular.

Die eingegangenen Anträge werden laufend bearbeitet; wir bitten jedoch darum zu berücksichtigen, dass wir in der Regel mindestens zwei Wochen brauchen, um eine Entscheidung bekannt zu geben. Die abschließende Rückmeldung erfolgt durch das Dekanat und enthält Informationen dazu, wie Ausgaben nachgewiesen werden müssen (Reisekostenantrag, einzureichende Belege, etc.).

In einem Antrag soll aufgeführt sein:

  • wer die Mittel beantragt (Name, ggf. Arbeitskreis und Position)
  • wofür die Mittel beantragt werden,
  • wie die geförderte Maßnahme zur Frauenförderung beiträgt,
  • welche Kosten zu erwarten sind (gegebenenfalls aufgeschlüsselt nach einzelnen Posten),
  • ob weitere Mittel, insbesondere solche des Arbeitskreises, hinzugezogen werden, um die anfallenden Kosten zu decken. Im Falle eines nicht frauenspezifischen Zwecks (z. B. Konferenzteilnahme) legen Sie bitte einen Nachweis darüber vor, dass Sie andere Finanzierungsmöglichkeiten geprüft haben und dass alternative Finanzierungsanträge nicht erfolgreich waren.

Sollten Sie Fragen zum Antrag haben, kontaktieren Sie das Gleichstellungsteam gern jederzeit per .

Antragsformular

Als Hilfestellung, um alle relevanten Informationen einzutragen, nutzen Sie bitte folgendes Formular zur Antragstellung.

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