Rechtslage
Nach § 15 (2) des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) dürfen nur Frauen offiziell zu Gleichstellungsbeauftragten bestellt werden. Da Gleichstellung alle betrifft, arbeiten die Gleichstellungsbeauftragen des FB07 im Team zusammen mit allen Interessierten, die ihre individuellen Erfahrungen und Fähigkeiten einbringen können.
Diversität im Team
Wir finden es wichtig, nicht nur für die Gleichstellung der Geschlechter, sondern auch die Akzeptanz von Vielfalt in allen anderen Persönlichkeitsdimensionen einzustehen. Je diverser das Gleichstellungsteam ist, desto mehr Perspektiven haben wir bei unserer Arbeit im Blick. Wir freuen uns deshalb über jede:n, der:die Lust hat, dauerhaft oder projektbezogen mitzuwirken!
Themen
Wir beschäftigen uns mit verschiedenen Themen und möchten Mitgliedern des Fachbereichs hier eine Anlaufstelle bieten, um sich ebenfalls ein Bild davon zu machen. In den kommenden Monaten soll sich diese Sektion weiter füllen; vorerst verweisen wir gern auf die sehr umfangreiche und informative unserer Kolleg:innen aus dem zentralen Gleichstellungsbüro. Website