Betreuungsvereinbarung für Promovierende

Im Rahmen der Betreuungsvereinbarung haben Promovierenden die Möglichkeit, neben der/dem Erstbetreuer:in eine:n zweite:n Betreuer:in oder Mentor:in zu haben, die/der sie in inhaltlichen Fragen betreut und/oder sie in ihrer akademischen und beruflichen Entwicklung berät. Promovierende und Betreuer:innen haben dabei die Möglichkeit, die gemeinsamen Arbeitsmethoden zu besprechen und festzulegen.