AG Antidiskriminierung und Diversität

Die Arbeitsgruppe Antidiskriminierung und Diversität wurde am Fachbereich 7 ins Leben gerufen, um Diskriminierungen proaktiv und reaktiv begegnen zu können. Es wurden Maßnahmen beschlossen, die die Sensibilisierung der Mitglieder des Fachbereichs 7 für Formen alltäglicher Diskriminierung erhöhten und dazu beitrugen, am Fachbereich eine Atmosphäre zu schaffen, in der offen über Herausforderungen gesprochen wird. Außerdem wurden Barrierefreiheit und die Vereinbarkeit von Familie, Studium und Beruf gefördert.

AG Antidiskriminierung und Diversität

Die Arbeitsgruppe Antidiskriminierung und Diversität des Fachbereich 7 setzte sich aus Vertreter:innen der Professor:innen, Wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen, Administrativ-Technischen Mitarbeiter:innen und Studierenden zusammen. Die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe beruhte auf dem Interesse der Beteiligten und wurde durch den FBR bestätigt. Den Vorsitz der Arbeitsgruppe Antidiskriminierung und Diversität teilten sich Prof. Dr. Markus Prechtl und Melissa Meinel. Die Arbeitsgruppe Antidiskriminierung und Diversität tagte zweimal pro Semester.

Im Folgenden können Sie die Protokolle der Sitzungen der Arbeitsgruppe einsehen, wenn Sie sich mit Ihrer TU-ID auf der Seite anmelden.

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Welche Ziele verfolgt die AG Antidiskriminierung und Diversität?

Die Arbeitsgruppe Antidiskriminierung und Diversität wurde anlässlich einer Umfrage am Fachbereich 7 ins Leben gerufen, um Diskriminierungen proaktiv und reaktiv begegnen zu können. Es wurden Maßnahmen beschlossen, die die Sensibilisierung der Mitglieder des Fachbereichs 7 für Formen alltäglicher Diskriminierung erhöhen und dazu beitragen sollten, am Fachbereich eine Atmosphäre zu schaffen, in der offen über Herausforderungen gesprochen wird. Außerdem wurden Barrierefreiheit und die Vereinbarkeit von Familie, Studium und Beruf gefördert.

Die Arbeit der Arbeitsgruppe orientierte sich an sechs Feldern des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), die für Diskriminierungen primär relevant sind (Alter, Behinderung und chronische Krankheiten, ethnische Herkunft/Rassismus, Geschlecht, Religion/Weltanschauung, sexuelle Identität), ergänzt um die zentralen Richtlinien der Technischen Universität Darmstadt.

Unter wurde die Aufnahme eines Passus zur Vorbeugung von Diskriminierung sowie mit Ansprechstellen im Falle einer Diskriminierung in allen Praktikumsordnungen angestrebt. Ergänzt wurden diese um handlungsleitende Empfehlungen für die Leitungen der Arbeitskreise, die in ihrer Multiplikator:innenfunktion alle Akteur:innen unterweisen sollen.

Mitglieder der Arbeitsgruppe Antidiskriminierung und Diversität

Foto Name Kontakt
Portrait von Han Dittmar
Bild: Fotostudio Michels
Han Dittmar
Mitglied Gleichstellungsteam
Prof. Dr. Ulrike Kramm
+49 6151 16-20356
L6|01 301
Melissa Meinel M. Sc.
Ph. D. Student
+49 6151 16-22622
L2|04 D309
Bild: Katrin Binner
Dorothee Nikolaus
Sekretärin
+49 6151 16-22930
L2|05 316
Prof. Dr. Markus Prechtl
+49 6151 16-20828
L2|02 C210
Prof. Dr. Marcus Rose
Studiendekan
+49 6151 16-27290
L2|04 D112
Miriam Seebach M.Sc.
+49 6151 16-23294
L2|04 D110

Diskriminierungsschutz im Praktikum

In diesem Video gibt die ehemalige Gleichstellungsbeauftragte Miriam Seebach einen Überblick darüber, welche Arten von Diskriminierung im Studium und insbesondere in Praktika auftreten können und wie wir diese durch gute Arbeitsatmosphäre mit offener Kommunikation überwinden können. Außerdem wird auf Ansprechstellen verwiesen, die im Fall von selbst erlebter oder beobachteter Diskriminierung unterstützen können.

Gern können Sie diese Ressource im Rahmen der Sicherheitseinweisung zu Ihrem Praktikum nutzen.

Antidiskriminierungspassus für Praktikumsordnungen

Diskriminierungsschutz im Praktikum gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz des Bundes, des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes und der Gleichstellungskonzepte der TU Darmstadt und des FB Chemie

Sie haben Diskriminierung erfahren oder beobachtet?

Wenden Sie sich an die Praktikumsleitung oder Ansprechpartner:innen auf der Beschwerde und Hilfe-Website des Fachbereichs

Benachteiligungen aus Gründen des Studiengangs, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität werden am Fachbereich Chemie nicht toleriert. Dies betrifft sowohl den Umgang miteinander im Allgemeinen als auch das Verhalten in Betreuungssituationen und bei der Notenvergabe im Besonderen. Diskriminierung kann innerhalb einer Statusgruppe oder zwischen Angehörigen verschiedener Statusgruppen erfolgen und umfasst Handlungen sowie das gesprochene und/oder schriftliche Wort. Die Praktikumsleitung bittet ausdrücklich darum, Fälle solcher Benachteiligungen, ob persönlich erfahren oder bei Dritten beobachtet, zu kommunizieren. Ansprechpersonen können sowohl Betreuer:innen oder die Praktikumsleitung als auch weitere Anlaufstellen sein, die auf der Beschwerde und Hilfe-Website des Fachbereichs aufgelistet sind.

Umfrage zu Diskriminierungserfahrungen am Fachbereich

Anfang 2020 führte der Fachbereich Chemie die erste Umfrage zu Diskriminierungserfahrungen unter Studierenden und Mitarbeitenden durch. Der Fragebogen wurde von Freiwilligen aus FEM-Runde und Gleichstellungsteam entwickelt und über das Studienbüro per TUCaN an Studierende, bzw. per E-Mail an Arbeitskreisleitungen verteilt. Nach einer Laufzeit von etwa drei Wochen wurde die Umfrage schlossen und vom gleichen Team ausgewertet. Die anonymisierten kumulierten Ergebnisse wurden im Sommer 2020 dem Fachbereichsrat vorgestellt. Aus Gründen des umfassenderen Schutzes der Teilnehmenden und der nicht statistischen Aussagekraft wird Einsicht in die Umfrageergebnisse nur auf Nachfrage per gewährt. Der verwendete Fragebogen kann im Folgenden heruntergeladen werden.

Fragebogen der Diskriminierungsumfrage