Promotion
am Fachbereich Chemie

Wissenschaftliche Karriere Promotion

Der Fachbereich Chemie bietet Ihnen ausgezeichnete Arbeitsbedingungen und ein spannendes Forschungsumfeld. Der Weg bis zur Erlangung des Doktortitels gliedert sich in mehrere Abschnitte. Was in den einzelnen Abschnitten zu beachten ist, erfahren Sie auf dieser Seite.

Zwei Wege zur Promotion

Grundsätzlich gibt es an der TU Darmstadt im Fachbereich Chemie zwei verschiedene Möglichkeiten zu promovieren.

  • Traditionell – Promovierende forschen individuell unter der Betreuung eines Doktorvaters/einer Doktormutter und sind nicht durch ein verpflichtendes Studienprogramm gebunden.
  • Strukturiert – Doktorand*innen promovieren im Promotionskolleg Chemie, einem strukturierten Doktorandenprogramm, zumeist in einem Verbund mit anderen Promovierenden.

Für die Promotion gibt es gesetzlich bindende Verordnungen:

Allgemeine Promotionsordnung der TU Darmstadt (wird in neuem Tab geöffnet)

Besondere Bestimmungen des Fachbereichs Chemie (wird in neuem Tab geöffnet)

Sie haben ein geeignetes Promotionsthema und eine*n Betreuer*in am Fachbereich Chemie der TU Darmstadt gefunden. Dann benötigen Sie nun eine*n Co-Betreuer*in (Mentor*in) zur weiteren Unterstützung Ihrer Promotion.

Wer kann die Betreuung oder Co-Betreuung übernehmen?

In der Regel Professor*innen der TU Darmstadt oder einer anderen Universität. Näheres regelt §11 der Promotionsordnung (PO). Auch bestimmte Nachwuchswissenschaftler*innen, apl. Professor*innen oder Privatdozent*innen können eigenständig Promotionen betreuen. In diesem Falle muss der/die Co-Betreuer*in allerdings Professor*in am Fachbereich sein.

Bei Promotionen an externen Forschungseinrichtungen oder in der Industrie verhält es sich etwas anders (siehe §11 PO). Hier ist darauf zu achten, dass der/die Betreuer*in über die notwendigen Qualifikationen verfügt (z.B. Professur an einer anderen Universität). Der Promotionsausschuss entscheidet im Einzelfall.

Nun beginnt der formelle Teil. Sie müssen Ihre Promotion am Fachbereich anmelden. Maßgebend ist hier der Promotionsausschuss (Zusammensetzung siehe §3 PO). Dieser prüft Ihre Voraussetzungen. In der Regel qualifiziert ein abgeschlossenes Masterstudium in Chemie oder verwandten naturwissenschaftlichen Studiengängen mit einer Gesamtnote von unter 2,5 zur Promotion. Bei einem Staatsexamen LaG oder einem FH-Studium setzt der Promotionsausschuss ein Eignungsfeststellungverfahren an. Hier werden die Eignung auf selbstständiges wissenschaftliches Arbeiten festgestellt sowie eventuell Auflagen erteilt, bestimmte, für die Promotion notwendige Studieninhalte während des ersten Jahres zu absolvieren. Diese Studieninhalte sind zusätzlich zu weiteren Kursen und Veranstaltungen des strukturierten Doktorand*innenprogramms (siehe unten) zu absolvieren.

Um formell mit Ihrer Promotion beginnen zu können, müssen Sie sich als Promovend*in am Fachbereich anmelden, und zwar zu Beginn der Promotionsarbeit. Die Registrierung sowie die Annahme als Doktorand*in sind verpflichtend.

To-Do Liste:

1. Füllen Sie zunächst den Antrag auf Annahme als Doktorand*in/Betreuungszusage aus.

Antrag auf Annahme als Doktorand*in/Betreuungszusage

Application for acceptance as a PhD candidate

2. Registrieren Sie sich dann online auf den zentralen Seiten der TU Darmstadt, um dort Ihre Daten zu übermitteln. Sie haben die Wahl sich als Promovierende*r zu registrieren oder sich als Promovierende*r zu immatrikulieren.

Online-Registrierung

3. Richten Sie dann das Gesuch um Annahme als Doktorand*in an das Studienbüro (Frau Anna Dimitrov) des Fachbereichs Chemie.

Mit der Bestätigung über die Annahme als Doktorand*in können Sie sich später – freiwillig – als Promotionsstudierende*r an der TU Darmstadt einschreiben/immatrikulieren.

Der Fachbereich bietet ein strukturiertes Doktorand*innenprogramm für alle Promovenden an, das Promotionskolleg Chemie. Das Promotionskolleg Chemie ist so konzipiert, dass Kollegiat*innen neben der Ausbildung durch forschende Tätigkeiten zusätzlich ausreichend breite und vertiefte Fachkenntnisse und berufstypische Schlüsselqualifikationen in den Bereichen Lehre, Präsentation, Führung, Zeit- und Projektmanagement erwerben können.

Zudem sieht die Studienordnung des Promotionskollegs für besonders leistungsstarke Bachelorabsolvent*innen einen studienzeitverkürzenden Einstieg mit direktem Übergang vom Masterstudium in die Forschungsphase der Promotion vor. Dieser besteht aus einem einjährigen Vorbereitungsstudium, das aus Lehrveranstaltungen in zwei Hauptfächern besteht und ermöglicht im Prinzip den Zugang zur Promotion ohne Masterabschluss.

Eine ausführliche Beschreibung des Promotionskollegs Chemie und einen Studienplan finden Sie hier.

Studienordnung und Studienplan des Promotionskollegs Chemie (wird in neuem Tab geöffnet)

Zielvereinbarung:

Zu Beginn der Promotion unterzeichnen Promovend*in und Betreuende eine Vereinbarung, die die jeweiligen Rechte und Pflichten festlegen. Das Ziel ist es, dass Promovenden und Betreuende in einer strukturierten Zusammenarbeit das wissenschaftliche Projekt so gestalten, dass es erfolgreich in dem vorgegebenen zeitlichen Rahmen abgeschlossen werden kann.

Leitfaden Zielvereinbarung Promotionskolleg Chemie (wird in neuem Tab geöffnet)

Formular Zielvereinbarung Promotionskolleg Chemie

Betreuungswechsel:

Sollte im Verlauf der Promotion ein Wechsel der/des Betreuenden oder Co-Betreuenden notwendig werden, kann dies auf Antrag an den Promotionsausschuss erfolgen. Dazu ist erforderlich, dass die bisherigen und zukünftigen Betreuenden über den Wechsel informiert wurden und diesen schriftlich bestätigen. Bei auftretenden Konflikten erhalten alle Beteiligten die Möglichkeit, vor der Entscheidung des Promotionsausschusses ihren Standpunkt darzulegen.

Nach Abschluss der wissenschaftlichen Arbeit haben Sie zwei Möglichkeiten, diese als Promotion am Fachbereich einzureichen:

Monographie:

Bei dieser Form handelt es sich um ein eigenständiges Werk, das meist aus einer Einleitung, Material- und Methodenteil, Ergebnissen sowie einer Diskussion besteht. Eingerahmt wird das Ganze von einer Zusammenfassung sowie einem Literaturteil. Wichtig ist, dass diese Arbeit nur eigene Ergebnisse enthält und alle fremden Anteile als solche markiert und angegeben sind (neben Literaturzitaten zum Beispiel fremde Abbildungen u.ä.). Falls Abbildungen aus anderen Werken übernommen werden, ist von dem/der Verfasser*in die Rechteübertragung zu gewährleisten.

Kumulative Dissertation:

Hierbei handelt es sich um eine Sonderform, die der Zustimmung des Promotionsausschusses bedarf. Sind während der Dissertation mindestens drei Publikationen als Erstautor*in mit originären Forschungsergebnissen in begutachteten internationalen Fachzeitschriften erschienen oder zur Veröffentlichung angenommen, können diese als kumulative Dissertation zusammengefasst und eingereicht werden. Wichtig ist hierbei, dass die Arbeiten im Rahmen der Dissertation entstanden und Sie auf mindestens drei Publikationen als Erstautor*in genannt sind.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, muss vor der Einreichung ein Antrag auf kumulative Dissertation beim Promotionsausschuss gestellt werden. Hierfür muss gewährleistet sein, dass Ihr Eigenanteil an allen enthaltenen Publikationen eindeutig und rechtssicher bestimmt wird. Deshalb wird von der PO eine Erklärung gefordert, in der Sie für jede Publikation detailliert Ihren Beitrag erläutern. Weitere unveröffentlichte Arbeiten können als zusätzliche Kapitel der kumulativen Arbeit angefügt werden, dürfen aber nur Eigenleistungen des Promovierenden enthalten und müssen von diesem selbstständig verfasst werden. Weiterhin sollen beim Abfassen einer kumulativen Dissertation in einer umfassenden Einleitung, Diskussion und Zusammenfassung der Gesamtrahmen der Dissertation dargestellt und die einzelnen Studien in Zusammenhang gestellt werden.

Antrag auf kumulative Dissertation ; Applicaton cumulative dissertation

Selbstregistrierung zur kumulativen Sprechstunde via Zoom

Die Dissertationsschrift kann sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch verfasst werden. Zur Publikation auf dem Hochschulpublikationsserver wird eine Zusammenfassung in beiden Sprachen benötigt. Die Dissertation ist im Corporate Design der TU Darmstadt anzufertigen.

Das Titelblatt der Dissertation muss bestimmte Informationen enthalten:

Vorgaben zum Titelblatt (wird in neuem Tab geöffnet) ; Vorlage Titelblatt ; Template cover sheet

Weiterhin muss die Dissertation eine rechtlich bindende Erklärung enthalten, dass die Arbeit abgesehen von den in ihr ausdrücklich genannten Hilfen selbstständig verfasst wurde. Diese muss aus rechtlichen Gründen auf Deutsch erfolgen, eine englische Übersetzung kann ergänzt werden.

Erklärung zur Dissertation ; Declaration

Mit der Abgabe der Dissertationsschrift beginnt die letzte Phase Ihrer Promotion. Wenden Sie sich hierzu frühzeitig an Frau Dimitrov, um die notwendigen Schritte für die Einreichung zu besprechen! Im Folgenden sind die Abläufe kurz skizziert. Folgende Unterlagen müssen im Studienbüro (Frau Dimitrov) eingereicht werden, die im Merkblatt „Zulassung zur Promotionsprüfung“ zusammengefasst sind:

Merkblatt Zulassung zur Promotionsprüfung (wird in neuem Tab geöffnet) ; Instruction sheet PhD examination (wird in neuem Tab geöffnet)

  • Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung (wird in neuem Tab geöffnet) ; Application for PhD examination (wird in neuem Tab geöffnet) inklusive der Unterschriften aller Prüfungskommissionsmitglieder.
  • Acht Ausfertigungen der Dissertation als dokumentenechte Buchbindung (Hardcover) für das Dekanat, die Referent*innen und die Prüfer*innen
  • Lebenslauf mit Übersicht des Bildungsweges
  • Ein Nachweis über die Zahlung der Promotionsgebühr von 100 Euro. Kontodaten: TU Darmstadt, Stadt- und Kreissparkasse Darmstadt, Projektnummer: 40100191, IBAN: DE36 508 501 500 000 704 300
  • Im Falle der Teilnahme am Promotionskolleg Chemie die Zusammenfassung der Leistungen der Forschungsphase sowie die Fachrichtung des Nebenfachs
  • Für das Dekanat muss eine zu den gedruckten Exemplaren identische elektronische Fassung eingereicht werden (USB-Stick im Umschlag mit Name, Vorname, Fachgebiet und Promotionsdatum)
  • Deckblatt der Dissertation mit deutschem und englischem Titel
  • Erklärung gemäß Promotionsordnung (unterschrieben)
  • Bei kumulativer Promotion bitte die Bestimmungen in der Promotionsordnung der TU Darmstadt und die Besonderen Bestimmungen des Fachbereichs Chemie zur Promotionsordnung beachten und den Antrag auf Promotion um den Antrag auf „kumulative Promotion“ ergänzen (siehe Punkt 3)
  • Bei externen Bewerber*innen, d.h. die ihren promotionsfähigen Abschluss an einer anderen Universität absolviert haben, sind zusätzlich beglaubigte Kopien über den Nachweis der erworbenen Hochschulreife, Urkunde und Zeugnis des Bachelor-Abschlusses und Master-Abschlusses einzureichen.

Beide Referierenden erstellen unabhängig voneinander Gutachten über die Promotion, welche dem Dekan bzw. der Dekanin zugeleitet werden. Darin werden entweder die Annahme oder die Ablehnung der Arbeit empfohlen. Bei Annahme erfolgt eine Bewertung mit den Noten: ausgezeichnet; sehr gut; gut; genügend.

Wenn beide Gutachten die Arbeit als „ausgezeichnet“ bewerten, kann dieses Prädikat auch für die Gesamtnote in Betracht gezogen werden. Hierfür muss ein drittes, externes Gutachten eingeholt werden, dass von einer fachlich kompetenten Wissenschaftlerin oder einem fachlich kompetenten Wissenschaftler einer anderen Universität oder außeruniversitären Forschungseinrichtung erstellt wird. Dieses Gutachten wird dann zusammen mit einer Erklärung zu möglichen Interessenskonflikten dem Promotionsausschuss vorgelegt. Weiterhin muss für das Prädikat „ausgezeichnet“ eine Veröffentlichung mit Ihnen als Erstautor in einer begutachteten Zeitschrift publiziert oder zur Publikation angenommen worden sein.

Nach Erhalt der Gutachten werden diese zwei Wochen zur Einsichtnahme durch die Professor*innen und berechtigten Mitglieder des Fachbereichs ausgelegt. In dieser Zeit können Stellungnahmen oder Sondergutachten vorgelegt werden. Nach Ende der Auslagefrist entscheidet die Prüfungskommission über die Annahme der Dissertation. Die Prüfungskommission wird vom Promotionsausschuss eingesetzt und setzt sich wie folgt zusammen:

  • ein Vorsitzender bzw. eine Vorsitzende aus der Gruppe der hauptamtlichen Professor_innen des promotionsführenden Fachbereichs
  • die Referierenden der Dissertation
  • zwei weitere Professor*innen der TU Darmstadt oder anderer Universitäten, ausgewiesene Nachwuchswissenschaftler*innen und Gruppenleiter*innen des Fachbereichs sowie führende Wissenschaftler*innen anerkannter außeruniversitärer Forschungseinrichtungen; die Voraussetzungen werden in §11 der PO festgelegt

Die Mehrheit der Mitglieder der Prüfungskommission muss aus der Gruppe der hauptamtlichen Professor*innen der TU Darmstadt stammen. Ist die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende verhindert, übernimmt ein Mitglied der Prüfungskommission aus dieser Gruppe die Funktion. Die beiden weiteren Kommissionsmitglieder (Prüfer*innen) können – nach Rücksprache – von Ihnen vorgeschlagen werden. Nachträgliche Änderungen der Kommission bedürfen der Zustimmung des Promotionsausschusses.

Die Prüfungskommission entscheidet über Annahme, Änderung oder Ablehnung der Dissertation, führt die Disputation durch und bewertet die Promotionsleistungen. Sie entscheidet, ob die Disputation zu wiederholen ist, und legt die Auflagen für die Veröffentlichung der Dissertation fest.

Die mündliche Prüfung ist öffentlich und beginnt mit einem 30-minütigen Vortrag, in dem Sie das Thema und die Resultate Ihrer Arbeit vorstellen. Anschließend findet ein Prüfungsgespräch statt, während dessen Sie Ihre Arbeit gegenüber den Kommissionsmitgliedern verteidigen. Dabei werden auch Themen aus dem weiteren wissenschaftlichen Umfeld Ihrer Dissertation einbezogen. Die Verteidigung kann in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Nach Ende der Disputation, die nicht länger als eine Stunde dauern sollte, legt die Kommission in nicht-öffentlicher Sitzung das Gesamturteil der Promotion fest. Dabei fließen die Bewertung des Prüfungsvortrages und -gespräches sowie die schriftlichen Gutachten ein.

Folgende Bewertungen sind möglich:

mit Auszeichnung bestanden

sehr gut bestanden

gut bestanden

bestanden

nicht bestanden

Eventuell werden noch Auflagen festgelegt, die vor Veröffentlichung der Dissertation erfüllt werden müssen. Die Erfüllung der Auflagen wird von der/dem Erstreferierenden geprüft. Die Veröffentlichung soll innerhalb eines Jahres in der Regel über den Hochschulpublikationsserver der TU Darmstadt erfolgen. Näheres regelt §19 der PO.

Nach der Disputation bzw. nach erfolgten Änderungen legen Sie die Erklärung zur Dissertation und Übertragung von Rechten der/dem Erstbetreuenden zur Unterschrift und damit zur Genehmigung der Veröffentlichung dieser Version vor.

Unter Versionsangabe ist hier der Name der aktuellen Version des Files, das bei der ULB hochgeladen wird, anzugeben.

Geben Sie die Erklärung zur Dissertation und Übertragung von Rechten im Studienbüro (Frau Anna Dimitrov) ab. Sie wird dann an TUprints weitergeleitet.

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